Ich erinnere mich noch an die Zeit kurz vor Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (#DSGVO), als wir noch überlegten, ob wir Schriftarten von Drittservern in unsere Webseiten einbinden dürfen, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen.
Heute erfahren wir, dass die Schufa meint, es wäre absolut okay, wenn Kunden der Schufa mit geheimen historischen Echtdaten testen, die die Finanzdaten von Millionen Menschen betreffen. Dass die Schufa diese Daten bei DSGVO-Anfragen auch noch verschweigt, wirkt da fast nebensächlich.
Zumindest im professionellen Umfeld verwendet man eigentlich künstliche Testdaten…