Welchen Eigenanspruch hat eine Bildungseinrichtung, wenn sie Schließfächer von Astradirect im Haus hat?

Ich frage mich, welchen Anspruch eine , also eine für Kinder, an sich selbst hat, wenn sie Schließfächer der Firma (genauer: astradirect Schließfächer GmbH) im Haus hat.

Das Unternehmen wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg wegen seiner Geschäftsmethoden verklagt und hat den Prozess verloren. Dass Astradirect auch heute noch unseriös wirkt, stellt man m. E. schnell fest, wenn man dort ein Schließfach bucht.

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