Aussagekraft des TÜV-Reports für E-Autos m. E. begrenzt

M. E. ist die Aussagekraft des TÜV-Reports zur Beurteilung der Qualität von Elektroautos begrenzt. Elektroautos haben in der Regel eine relativ lange Garantiezeit, zumindest für die Batterie. Beim e-Golf sind es z. B. 8 Jahre oder 160.000 km (je nachdem, was früher erreicht wird).

Diese Garantie dürfte bei den meisten Herstellern an regelmäßige Werkstattbesuche geknüpft sein. Dies ist jedoch nicht bei allen Elektroautoherstellern der Fall. Es gibt mindestens einen Hersteller von Elektroautos, der keine Werkstattbesuche im Rahmen der Garantie verlangt. D. h. bei Herstellern, die häufige Werkstattbesuche vorschreiben, dürfte die TÜV-Statistik besser ausfallen als bei Herstellern, die nur wenige oder gar keine Werkstattbesuche zur Aufrechterhaltung der Garantie verlangen. Mängel, die bei den Werkstattbesuchen behoben werden, erscheinen natürlich nicht in der TÜV-Statistik, wenn sie vor der behoben werden.

Auch sehr schwerwiegende Probleme, die z. B. zu einem Ausfall eines Autos führen, fließen sehr wahrscheinlich nicht in den TÜV-Report ein, weil solche Fahrzeuge vermutlich in den allermeisten Fällen vor einer Hauptuntersuchung entweder repariert oder verschrottet werden.

PS: Unser e-Golf mit einer Laufleistung von 111.000 km hat tatsächlich noch nie Probleme gemacht (auch nicht bei der obligatorischen Inspektion in der Werkstatt).

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