E-Rechnung: ZUGFeRD 2.3 verlangt einen Lieferzeitpunkt

Zunächst: Ich kenne mich NICHT gut mit dem aus.

Das Umsatzsteuerrecht verlangt bei #Rechnungen die Angabe eines Leistungs-/Lieferdatums oder eines Leistungszeitraums.

Die Möglichkeit einen Leistungszeitraum anzugeben, scheint in Version 2.3 jedoch nicht zu unterstützen. So steht im Dokument „7. Factur-X_1.0.07_Technischer-Anhang_Profil_EN16931.pdf“ bei BT-72-00 „In Deutschland ist das Liefer- und Leistungsdatum eine Pflichtangabe auf Rechnungen. Diese kann auch auf Positionsebene angegeben werden, muss aber in jedem Fall hier angegeben sein.“. Das Feld BT-72-00 (ram:ActualDeliverySupplyChainEvent/ram:OccurrenceDateTime) unterstützt lediglich ein einzelnes Datum, keinen Zeitraum.

Eine Alternative zur Angabe eines Zeitraums wäre BG-14 (ram:BillingSpecifiedPeriod). Im Dokument steht zu diesem Feld: „Wird verwendet, um anzuzeigen, wann der von der Rechnung abgedeckte Zeitraum beginnt und wann er endet. Wird auch als Lieferzeitraum bezeichnet.“

Neben BG-14 steht auch noch BG-26 zur Verfügung. BG-26 ermöglicht die Angabe eines Zeitraums auf Positionsebene.

Ich vermute, dass die Spezifikation an dieser Stelle einen Fehler enthält und BT-72-00 nicht zwingend ein Pflichtfeld sein sollte, wenn BG-14 (oder ggf. BG-26?) befüllt wird.

Interessanterweise enthält die Spezifikation in Version 2.2 mit der Datei „EN16931_Betriebskostenabrechnung.pdf“ ein Beispiel, in dem ein Zeitraum über die Felder von BG-14 angegeben wird. BT-72-00 ist in diesem Beispiel nicht gefüllt. In Version 2.3 ist dieses Beispiel allerdings nicht mehr enthalten.

PS: Die Spezifikation Version 2.3 enthält ganz andere Beispielrechnungen als Version 2.2. Wer Beispiele für ZUGFeRD sucht, sollte sich daher ggf. mehrere Versionen der Spezifikation ansehen.

Peak Digitalisierung in Deutschland: Rechnungsdownload

Wenn man versucht, von der Deutschen oder von zu bekommen, klickt man sich einen Wolf. Zum Beispiel bei der Bahn muss man jede Fahrt einzeln anklicken und dann die herunterladen. Es gibt scheinbar keine Möglichkeit, die Rechnungen automatisch per E-Mail zu erhalten.

Offenbar ist der Vorgang für viele so lästig, dass sich daraus ein Geschäftsmodell entwickelt hat. Es scheint einen Dienst zu geben, der Rechnungen automatisch herunterlädt: https://www.getmyinvoices.com/de/online-portale/deutsche-bahn-rechnungen-herunterladen-8253

Die Preise dieses Dienstes sind wirklich erstaunlich: 19 Euro pro Monat für 20 Rechnungen und 179 Euro pro Monat für 500 Rechnungen.

Wir haben es also tatsächlich geschafft, dass viel genutzte Internetseiten wie bahn.de und amazon.de so schlecht nutzbar sind, dass Menschen (oder wahrscheinlich eher Unternehmen) bereit sind, fast einen Euro pro Rechnung zu bezahlen, um diese Internetseiten nicht nutzen zu müssen.

Es sollte verboten werden, dass Unternehmen Rechnungen irgendwo auf Internetseiten verstecken. Es sollte immer die optionale Möglichkeit geben, Rechnungen automatisch (z.B. per E-Mail) zu erhalten.

Wenn das so bleibt, wünsche ich mir wirklich das Fax zurück 🙁

PS: Ich würde auf keinen Fall einen Dienst wie getmyinvoices.com nutzen, wenn man dafür die Zugangsdaten der Internetseiten, von denen man die Rechnungen erhalten möchte, weitergeben muss.