Google-/Apple-Zwang bei TK-Doc

Die Krankenkasse bietet eine Online-Sprechstunde an. Der volle Funktionsumfang dieser Sprechstunde ist allerdings nur verfügbar, wenn die „TK-Doc” installiert ist. Ohne App kann man z. B. keine Krankschreibung über die Online-Sprechstunde erhalten. Diese App wird exklusiv über den Play Store und den App Store vertrieben. Die Verwendung der App auf einem Gerät ohne Google-Account (Lenovo-Tablet mit original -Betriebssystem) war nicht möglich. Die App verweigert mit Verweis auf den Play Store jegliche Funktion.

Dass eine Online-Sprechstunde nicht auch im Browser angeboten wird, ist für mich schwer nicht nachvollziehbar. Insbesondere, da es zertifizierte Videokonferenzsysteme für Psychotherapien gibt, die rein browserbasiert sind. Das heißt, Psychotherapeutinnen können online Therapiestunden abhalten, ohne ihren Patientinnen die Installation einer bestimmten Software oder eines bestimmten Betriebssystems (samt Google-Account) vorzuschreiben.

Insbesondere in dringlichen Situationen ist es sehr wichtig, möglichst ohne Hürden auf einen solchen Dienst zugreifen zu können.

Deutschland-Ticket-QR-Code nur in App gültig?

Eigentlich ist ein QR-Code eine ziemlich geniale Sache. Er funktioniert sowohl in Apps, als auch auf normalen Computern. Er funktioniert in PDF-Dateien, E-Mails oder Screenshots. Ebenso ist er ausdruckbar. Er funktioniert sogar als Tattoo. Außerdem kann man leicht einer Sicherungskopie anfertigen.

Nur in Göttingen soll der Code ausschließlich innerhalb einer App gültig sein: „Weil er sein Deutschlandticket ausgedruckt dabei hatte, ist ein Mann in Göttingen aus einem Bus geworfen worden. Denn das Ticket ist dort nur auf dem Smartphone nutzbar.“

Es ist schade, eine sehr gute Lösung künstlich so einzuschränken. Einerseits wird die Plattformunabhängigkeit des Deutschland-Tickets stark eingeschränkt, weil es Apps meist nur für Android und iOS gibt. Andererseits ist das Ticket nicht mehr nutzbar, wenn man sein Smartphone verliert oder wenn es defekt ist (nimmt man am besten immer zwei Geräte mit auf Reisen? 😉).

Digitalisierung = App-Zwang bei der Bahn

Neuerdings gibt es die -Probe nur noch „digital“. Digital bedeutet in diesem Zusammenhang scheinbar App-Zwang. Man bekommt den entsprechenden QR-Code weder per E-Mail noch kann man ihn auf bahn.de abrufen (obwohl es dort eine Funktion zum Verwalten der Bahncards gibt). Weil man Fahrkarten weiterhin auch per Download und E-Mail bekommen kann, ist mir unklar, warum die nicht auch auf diesem Wegen abrufbar ist. Insb. wenn man auf Reisen sein Smartphone verliert oder kein kompatibles Smartphone hat, wäre ein weiterer Kanal zum Abrufen doch sehr hilfreich.