E-Rechnung: ZUGFeRD 2.3 verlangt einen Lieferzeitpunkt

Zunächst: Ich kenne mich NICHT gut mit dem aus.

Das Umsatzsteuerrecht verlangt bei #Rechnungen die Angabe eines Leistungs-/Lieferdatums oder eines Leistungszeitraums.

Die Möglichkeit einen Leistungszeitraum anzugeben, scheint in Version 2.3 jedoch nicht zu unterstützen. So steht im Dokument „7. Factur-X_1.0.07_Technischer-Anhang_Profil_EN16931.pdf“ bei BT-72-00 „In Deutschland ist das Liefer- und Leistungsdatum eine Pflichtangabe auf Rechnungen. Diese kann auch auf Positionsebene angegeben werden, muss aber in jedem Fall hier angegeben sein.“. Das Feld BT-72-00 (ram:ActualDeliverySupplyChainEvent/ram:OccurrenceDateTime) unterstützt lediglich ein einzelnes Datum, keinen Zeitraum.

Eine Alternative zur Angabe eines Zeitraums wäre BG-14 (ram:BillingSpecifiedPeriod). Im Dokument steht zu diesem Feld: „Wird verwendet, um anzuzeigen, wann der von der Rechnung abgedeckte Zeitraum beginnt und wann er endet. Wird auch als Lieferzeitraum bezeichnet.“

Neben BG-14 steht auch noch BG-26 zur Verfügung. BG-26 ermöglicht die Angabe eines Zeitraums auf Positionsebene.

Ich vermute, dass die Spezifikation an dieser Stelle einen Fehler enthält und BT-72-00 nicht zwingend ein Pflichtfeld sein sollte, wenn BG-14 (oder ggf. BG-26?) befüllt wird.

Interessanterweise enthält die Spezifikation in Version 2.2 mit der Datei „EN16931_Betriebskostenabrechnung.pdf“ ein Beispiel, in dem ein Zeitraum über die Felder von BG-14 angegeben wird. BT-72-00 ist in diesem Beispiel nicht gefüllt. In Version 2.3 ist dieses Beispiel allerdings nicht mehr enthalten.

PS: Die Spezifikation Version 2.3 enthält ganz andere Beispielrechnungen als Version 2.2. Wer Beispiele für ZUGFeRD sucht, sollte sich daher ggf. mehrere Versionen der Spezifikation ansehen.

Peak Digitalisierung in Deutschland: Rechnungsdownload

Wenn man versucht, von der Deutschen oder von zu bekommen, klickt man sich einen Wolf. Zum Beispiel bei der Bahn muss man jede Fahrt einzeln anklicken und dann die herunterladen. Es gibt scheinbar keine Möglichkeit, die Rechnungen automatisch per E-Mail zu erhalten.

Offenbar ist der Vorgang für viele so lästig, dass sich daraus ein Geschäftsmodell entwickelt hat. Es scheint einen Dienst zu geben, der Rechnungen automatisch herunterlädt: https://www.getmyinvoices.com/de/online-portale/deutsche-bahn-rechnungen-herunterladen-8253

Die Preise dieses Dienstes sind wirklich erstaunlich: 19 Euro pro Monat für 20 Rechnungen und 179 Euro pro Monat für 500 Rechnungen.

Wir haben es also tatsächlich geschafft, dass viel genutzte Internetseiten wie bahn.de und amazon.de so schlecht nutzbar sind, dass Menschen (oder wahrscheinlich eher Unternehmen) bereit sind, fast einen Euro pro Rechnung zu bezahlen, um diese Internetseiten nicht nutzen zu müssen.

Es sollte verboten werden, dass Unternehmen Rechnungen irgendwo auf Internetseiten verstecken. Es sollte immer die optionale Möglichkeit geben, Rechnungen automatisch (z.B. per E-Mail) zu erhalten.

Wenn das so bleibt, wünsche ich mir wirklich das Fax zurück 🙁

PS: Ich würde auf keinen Fall einen Dienst wie getmyinvoices.com nutzen, wenn man dafür die Zugangsdaten der Internetseiten, von denen man die Rechnungen erhalten möchte, weitergeben muss.

„Entschädigungen“ bei der Deutschen Bahn.

Die zahlt eine sogenannte „Entschädigung“, wenn man mehr als 60 Minuten zu spät am Ziel ankommt. Die Höhe dieser „Entschädigung“ richtet sich nach dem Preis der Fahrkarte. Das erscheint mir unlogisch:
Mein Schaden entsteht doch unabhängig vom Fahrpreis. Reisende, die für die Fahrt nichts bezahlen müssen, erhalten überhaupt keine Entschädigung.

Warum sollte der Schaden eines Kindes, das für die Fahrt nicht bezahlen muss, geringer sein als der einer/eines Erwachsenen? Wenn man es genau nimmt, ist der Schaden für das Kind sogar höher, denn ein Kind kann mit Stress weniger gut umgehen als ein Erwachsener. Und wenn man es ganz genau nimmt, ist der Schaden für ein Kind schon deshalb höher, weil die Wahrnehmung der Zeit für ein Kind langsamer ist als für eine(n) Erwachsene(n).

Außerdem sollte es eine zusätzliche Entschädigung geben, wenn eine aufgrund der Abläufe bei der Bahn ungültig wird. Wenn man mit Kindern stundenlang im engen Gang des Zuges stehen muss, kann das zur Qual werden. Zudem hätte die Bahn dann einen Anreiz, Sitzplatzreservierungen möglichst nicht verfallen zu lassen.

Sehr störend ist auch die Tatsache, dass es zumindest in einfachen Fällen keinen Automatismus bei der Auszahlung der Entschädigung gibt.

Günstige Preise nur über Preissuchmaschine

Ich habe kürzlich bei einem bestellt, bei dem man nur dann günstige Preise bekommt, wenn man über eine auf die Seiten der einzelnen Artikel geht. D. h. wenn man einen Artikel über eine Preissuchmaschine gefunden hat und einen weiteren Artikel im Onlineshop hinzufügt, ohne über eine Preissuchmaschine zu gehen, dann zahlt man für den zweiten Artikel den teuren „Normalpreis“. Man müsste jeden einzelnen Artikel über eine Preissuchmaschine öffnen…