Zunächst: Ich kenne mich NICHT gut mit dem #Umsatzsteuerrecht aus.
Das Umsatzsteuerrecht verlangt bei #Rechnungen die Angabe eines Leistungs-/Lieferdatums oder eines Leistungszeitraums.
Die Möglichkeit einen Leistungszeitraum anzugeben, scheint #ZUGFeRD in Version 2.3 jedoch nicht zu unterstützen. So steht im Dokument „7. Factur-X_1.0.07_Technischer-Anhang_Profil_EN16931.pdf“ bei BT-72-00 „In Deutschland ist das Liefer- und Leistungsdatum eine Pflichtangabe auf Rechnungen. Diese kann auch auf Positionsebene angegeben werden, muss aber in jedem Fall hier angegeben sein.“. Das Feld BT-72-00 (ram:ActualDeliverySupplyChainEvent/ram:OccurrenceDateTime) unterstützt lediglich ein einzelnes Datum, keinen Zeitraum.
Eine Alternative zur Angabe eines Zeitraums wäre BG-14 (ram:BillingSpecifiedPeriod). Im Dokument steht zu diesem Feld: „Wird verwendet, um anzuzeigen, wann der von der Rechnung abgedeckte Zeitraum beginnt und wann er endet. Wird auch als Lieferzeitraum bezeichnet.“
Neben BG-14 steht auch noch BG-26 zur Verfügung. BG-26 ermöglicht die Angabe eines Zeitraums auf Positionsebene.
Ich vermute, dass die Spezifikation an dieser Stelle einen Fehler enthält und BT-72-00 nicht zwingend ein Pflichtfeld sein sollte, wenn BG-14 (oder ggf. BG-26?) befüllt wird.
Interessanterweise enthält die Spezifikation in Version 2.2 mit der Datei „EN16931_Betriebskostenabrechnung.pdf“ ein Beispiel, in dem ein Zeitraum über die Felder von BG-14 angegeben wird. BT-72-00 ist in diesem Beispiel nicht gefüllt. In Version 2.3 ist dieses Beispiel allerdings nicht mehr enthalten.
PS: Die Spezifikation Version 2.3 enthält ganz andere Beispielrechnungen als Version 2.2. Wer Beispiele für ZUGFeRD sucht, sollte sich daher ggf. mehrere Versionen der Spezifikation ansehen.